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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

WICHTIG: Diese iReaShare-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) besteht zwischen dem Endbenutzer (im Folgenden als Sie oder Lizenznehmer oder als Einzelperson oder Unternehmensorganisation bezeichnet) und iReaShare, dem Eigentümer und Entwickler des Programms und der Software (im Folgenden als Lizenznehmer bezeichnet). Software oder iReaShare-Software oder Software). Bitte lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die iReaShare-Software herunterladen, installieren und verwenden. Wenn Sie iReaShare-Software und -Dienste herunterladen, installieren und nutzen, bedeutet dies, dass Sie allen Bedingungen zustimmen. Wenn Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, laden Sie die Produkte NICHT herunter, installieren oder verwenden Sie sie nicht und klicken Sie auch nicht auf „Ich akzeptiere“.

1. Lizenzierte Software

Die in dieser Vereinbarung (EULA) genannte „lizenzierte Software“ oder „Software“ umfasst alle von iReaShare vertriebenen, veröffentlichten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Softwareprogramme, einschließlich Updates und Upgrades dafür.

2. Lizenzgewährung

iReaShare gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, beschränkte und nicht übertragbare Recht, die Software für Ihren persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch herunterzuladen, zu installieren, zu aktivieren und zu nutzen. Du kannst:

2.1 Installieren und deinstallieren Sie die Software auf Ihrem persönlichen Gerät neu.

2.2 Aktualisieren Sie die Software, um die neueste Version zu erhalten.

2.3 Konfigurieren Sie die Softwareeinstellungen entsprechend Ihren Vorlieben und Bedürfnissen.

2.4 Sehen Sie in der Software-Hilfedokumentation nach oder wenden Sie sich für Unterstützung an das iReaShare-Supportteam.

2.5 Sichern Sie die Kopie der Software, um eine bestimmte Version beizubehalten. Die Sicherungskopie darf jedoch nicht auf andere übertragen werden.

3. Lizenzbeschränkungen

3.1. Der Lizenznehmer darf die Software nicht vertreiben, verkaufen, vermieten, modifizieren oder abgeleitete Werke davon erstellen.

3.2 Der Lizenznehmer darf die Software oder Teile davon nicht nutzen, kopieren, ändern oder übertragen, bevor er der Vereinbarung (EULA) zugestimmt hat.

3.3 Die Software darf nicht bei juristischen Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder anderen Organisationen eingesetzt werden.

3.4 Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren.

3.5 Der Lizenznehmer darf die Software nicht für rechtswidrige oder verbotene Zwecke nutzen.

3.6 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht auf anderen Geräten installieren, nachdem sie auf einem Gerät installiert wurde.

4. Geistige Eigentumsrechte

4.1 Die Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Urheberrechte und Patente, sind ausschließliches Eigentum von iReaShare. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer keinerlei Eigentumsrechte an der Software.

4.2 Das Urheberrecht an der Software ist durch die Gesetze der Volksrepublik China, der Vereinigten Staaten, anderer Länder und Gebiete sowie durch internationale Vertragsbestimmungen geschützt.

4.3 Die Rechte an Inhalten, einschließlich Dateien, Bildern, Links, Texten und anderen Inhalten, die Sie über die Software erhalten können, liegen beim Lizenzgeber und bei Dritten, deren geistiges Eigentum an den Lizenzgeber lizenziert wurde.

4.4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Rechte an geistigem Eigentum zu respektieren. Bei der Nutzung der Software zum Kopieren, Weiterleiten oder sonstigen Weiterverbreiten von Online-Inhalten trägt der Lizenznehmer die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Handlungen. Wenn eine solche Nutzung vom Rechteinhaber gesetzlich genehmigt ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer, solche Aktionen nur mit Genehmigung des Lizenzgebers durchzuführen. Die rechtliche Verantwortung für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Inhalten liegt beim Lizenznehmer.

5. Softwareübertragung

5.1 Der Lizenznehmer darf die Software oder die hierin gewährten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von iReaShare an Dritte übertragen, verkaufen, leasen, vermieten, unterlizenzieren oder vertreiben. Jeder Versuch einer Übertragung ohne diese Zustimmung ist null und nichtig.

5.2 Der Ticensee kann alle Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung dauerhaft übertragen, und die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

(1) Der Lizenznehmer muss alle Kopien der Software, einschließlich aller Komponenten, Medien, gedruckten Materialien, etwaiger Upgrades und dieser Vereinbarung, an den Empfänger übertragen.

(2) Der Empfänger muss den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen. Der Lizenznehmer muss den Empfänger über diese Bedingungen informieren und sicherstellen, dass er sie akzeptiert.

(3) Mit der Übertragung der Software erlöschen die Rechte des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung automatisch. Der Lizenznehmer muss jegliche Nutzung der Software einstellen und alle verbleibenden Kopien der Software in seinem Besitz vernichten.

5.3 Dem Lizenznehmer ist die Übertragung der Software untersagt, wenn:

(1) Die Übertragung ist Teil einer kommerziellen Transaktion (z. B. gebündelt mit Hardware oder als Teil eines Serviceangebots), sofern nicht ausdrücklich von iReaShare genehmigt.

(2) Durch die Übertragung werden etwaige Exportkontrollgesetze oder -vorschriften umgangen.

(3) An der Übertragung sind Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen beteiligt, denen der Empfang dieser Software gesetzlich untersagt ist.

6. Lizenzübertragung

Der Lizenznehmer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von iReaShare keine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Jeder Versuch einer Übertragung, Abtretung oder Unterlizenzierung ohne diese Zustimmung ist null und nichtig.

Sofern iReaShare einer Übertragung der Lizenz schriftlich zustimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

(1) Der Lizenznehmer hat die gesamte Lizenz einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen und dieser Vereinbarung an den Empfänger zu übertragen.

(2) Der Empfänger muss schriftlich zustimmen, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass der Empfänger diese Bedingungen akzeptiert.

(3) Mit der Übertragung der Lizenz erlöschen die Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag automatisch. Der Lizenznehmer muss jegliche Nutzung der Software einstellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software vernichten.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem der Lizenznehmer die Software zum ersten Mal installiert, kopiert oder anderweitig nutzt, und gilt bis zur hierin vorgesehenen Kündigung.

7.2 Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er:

(1) Deinstallation und Einstellung jeglicher Nutzung der Software.

(2) Vernichtung aller Kopien der Software, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden.

7.3 iReaShare kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem es eine Mitteilung auf der Website veröffentlicht oder eine Kündigungsnachricht an die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers sendet, die für die Registrierung der Software verwendet wurde.

7.4 Wenn der Lizenznehmer irgendwelche Bedingungen der Vereinbarung nicht einhält, wird die Lizenz automatisch gekündigt.

7.5 Bei Beendigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer:

(1) Stellen Sie unverzüglich jegliche Nutzung der Software ein.

(2) Deinstallieren Sie die Software von allen Geräten und zerstören Sie alle Kopien, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden.

(3) Alle dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte erlöschen mit sofortiger Wirkung.

(4) Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Gebühren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

7.6 Für den Fall, dass diese Vereinbarung von iReaShare aufgrund eines Verstoßes des Lizenznehmers gekündigt wird, kann A nach eigenem Ermessen den Vertrag wieder in Kraft setzen, nachdem der Lizenznehmer den Verstoß behoben und etwaige Wiedereinsetzungsgebühren gezahlt hat. Eine Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht, es sei denn, der Lizenznehmer beantragt dies innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung.

8. Nutzungsregeln

8.1 Dem Lizenznehmer wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für persönliche oder interne Geschäftszwecke gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer muss die Software in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen.

8.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine der folgenden verbotenen Aktivitäten durchzuführen:

(1) Nutzung der Software für illegale oder rechtswidrige Zwecke.

(2) Beeinträchtigung oder Unterbrechung der Software oder der mit der Software verbundenen Server oder Netzwerke.

(3) Versuche, sich unbefugten Zugriff auf die Software oder andere Systeme oder Netzwerke zu verschaffen.

8.3 Die Software kann gemäß der Datenschutzrichtlinie von iReaShare Daten über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer sammeln. Der Lizenznehmer stimmt einer solchen Datenerhebung zu. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Daten oder Inhalte, die mit der Software generiert oder verwendet werden. A haftet nicht für die vom Lizenznehmer bereitgestellten Inhalte oder Daten.

9. Updates und Upgrades

9.1 Updates sind Patches, Fehlerbehebungen oder kleinere Verbesserungen der Software, die zur Behebung von Problemen oder zur Verbesserung der Funktionalität bereitgestellt werden. Updates beheben in der Regel Sicherheitslücken, Leistungsverbesserungen oder kleinere Verbesserungen. Unter Upgrades versteht man bedeutende neue Versionen oder Releases der Software, die wesentliche neue Funktionen, Verbesserungen oder Änderungen der Funktionalität beinhalten können.

9.2 iReaShare kann dem Lizenznehmer nach eigenem Ermessen Updates ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Diese Updates werden über [bestimmte Mittel, z. B. automatische Update-Mechanismen, Website oder Support-Portal] verfügbar gemacht.

9.3 iReaShare kann den Support für frühere Versionen der Software einstellen, sobald eine neue Version veröffentlicht wird. Der Lizenznehmer sollte sicherstellen, dass er die aktuelle Version verwendet, um weiterhin Support und Updates zu erhalten.

9.4 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Hardware und sein Betriebssystem die Anforderungen für die Installation und Ausführung von Updates und Upgrades erfüllen. Updates können kritische Sicherheitspatches enthalten. Der Lizenznehmer sollte diese Updates umgehend anwenden, um die Sicherheit und Integrität der Software aufrechtzuerhalten.

10. Gewährleistungsausschluss

10.1 Die Software wird dem Lizenznehmer „wie besehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt. A gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

10.2 iReaShare garantiert nicht, dass die Software:

(1) Erfüllen Sie die Anforderungen oder Erwartungen des Lizenznehmers.

(2) Ununterbrochener oder fehlerfreier Betrieb.

(3) Mit sämtlicher Hardware, Betriebssystemen oder Software von Drittanbietern kompatibel sein.

10.3 iReaShare gewährleistet nicht, dass es Support für Probleme im Zusammenhang mit der Software bietet, der über die im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer separaten Supportvereinbarung bereitgestellten Leistungen hinausgeht. Darüber hinaus übernimmt iReaShare keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit externer Inhalte, auf die über die Software zugegriffen wird.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 In keinem Fall haftet iReaShare für Folgendes, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

(1) Indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder andere finanzielle Verluste.

(2) Jegliche Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder durch das Versäumnis, Daten zu sichern, entstehen.

(3) Alle Schäden, die sich aus der Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verzögerungen, Fehler oder Unterbrechungen.

11.2 iReaShare haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen:

(1) Jegliche Software, Dienste oder Inhalte Dritter, auf die über die Software zugegriffen wird oder die in Verbindung mit der Software verwendet wird.

(2) Die Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllung der Software aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von A liegen, wie etwa Internetausfälle, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

(3) Jegliche unbefugte Nutzung der Software, einschließlich einer Nutzung, die gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.

11.3 Sofern die Software unentgeltlich oder als Testversion zur Verfügung gestellt wird, haftet iReaShare nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen.

11.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von iReaShare für Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Software ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis für die Software gezahlt hat den Anspruch begründen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig von der Form der Klage, ob vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig.

12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle rechtlichen Schritte oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung oder der Software ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, vor den Gerichten des Shenzhen Court of International Arbitration geführt werden.

13. Verantwortlichkeiten des Benutzers

13.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten, einschließlich aller zusätzlichen Bedingungen, die mit der Software oder Updates bereitgestellt werden.

13.2 Der Lizenznehmer darf die Software nur für den vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen und allen geltenden Gesetzen oder Vorschriften nutzen. Wenn für die Software ein Benutzerkonto erforderlich ist, ist der Lizenznehmer für die Wahrung der Vertraulichkeit der Kontoanmeldeinformationen und für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto stattfinden, verantwortlich.

13.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sich an keiner der folgenden verbotenen Aktivitäten zu beteiligen:

(1) Der Versuch, sich unbefugten Zugriff auf Teile der Software oder damit verbundene Systeme oder Netzwerke zu verschaffen.

(2) Nutzung der Software zur Erstellung, Übertragung oder Verbreitung schädlicher Software wie Viren, Würmer, Trojaner usw.

(3) Umgehung oder Versuch, technische Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsfunktionen der Software zu umgehen.

(4) Beeinträchtigung oder Störung der Funktionalität oder Integrität der Software, ihrer Server oder der mit der Software verbundenen Netzwerke.

13.4 Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Daten, Inhalte oder Materialien, die er mit der Software generiert oder verwendet. iReaShare haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder unbefugten Zugriff auf diese Daten. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, seine Daten regelmäßig zu sichern und sicherzustellen, dass diese sicher und vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind.

13.5 Der Lizenznehmer muss alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Software einhalten.

14. Datenschutzbestimmungen

14.1 iReaShare kann verschiedene Arten von Daten vom Lizenznehmer sammeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, persönliche Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse), Nutzungsdaten (z. B. wie die Software verwendet wird) und technische Daten (z. B. Gerätetyp, Betrieb). System).

14.2 Die Datenerhebung erfolgt zu Zwecken wie der Verbesserung der Software, der Bereitstellung von Kundensupport, der Abwicklung von Transaktionen und der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

14.3 Die erfassten Daten können zur Analyse und Verbesserung der Leistung und Funktionalität der Software sowie zur Beantwortung von Anfragen, zur Behebung von Problemen und zur Bereitstellung von Kundensupport verwendet werden.

14.4 Daten können zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zum Schutz der Rechte und Sicherheit von iReaShare, seinen Nutzern und der Öffentlichkeit verwendet werden.

14.5 iReaShare implementiert angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören Verschlüsselung, Firewalls und sichere Serverumgebungen. Trotz dieser Maßnahmen ist keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung völlig sicher. iReaShare kann keine absolute Sicherheit der Daten garantieren.

14.6 Bitte lesen Sie für Einzelheiten die vollständige Datenschutzrichtlinie von iReaShare.

15. Entschädigung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, iReaShare und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von oder im Zusammenhang mit:

(1) Jegliche Verletzung oder Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer.

(2) Jegliche unbefugte Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder andere Personen, die das Konto des Lizenznehmers nutzen.

(3) Jeglicher Verstoß des Lizenznehmers gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Software.

(4) Jede Behauptung, dass die Daten, Inhalte oder Materialien des Lizenznehmers die Rechte Dritter verletzen oder verletzen, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder anderer Rechte.

(5) Jedes fahrlässige oder vorsätzliche Fehlverhalten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Wenn Sie Probleme mit dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter support@ireashare.com.